Bezahlen österreichische Unternehmer, die in Österreich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, im Ausland Rechnungen für Ihr Unternehmen, muss der Unternehmer den Bruttobetrag, also samt ausländischer Umsatzsteuer bezahlen.
Oft betrifft dies Hotelrechnungen, Tank- oder Restaurantrechnungen im Rahmen von Dienstreisen. Nachträglich kann die bezahlte Umsatzsteuer – unter bestimmten Voraussetzungen – jedoch rückerstattet werden.
Hier weitere Infos.