ACHTUNG: Haftungsfalle Abzugssteuer nach § 99 EStG

Die Abzugsteuer ist eine Sondererhebungsform der Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. Das auszahlende Unternehmen hat für bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmen bzw. Dienstleister vom auszuzahlenden Entgelt einen Steuereinbehalt i.H.v. 20 % (25 % bei der Geltendmachung von Ausgaben) bzw. 27,5 % vorzunehmen und an das zuständige österreichische Finanzamt abzuführen. Wird fälschlicherweise kein Steuereinbehalt vorgenommen, so wird automatisch der inländische Leistungsempfänger zur Haftung herangezogen. 

 

Genau und detailliert erklärt von der WKO

 

Die gesamte geänderte Rechtsvorschrift finden Sie hier, in der RIS Datenbank