Verluste aus steuerlich relevanten Tätigkeiten können grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden.
ABER: es gibt im Steuerrecht diverse Einschränkungen, die eine vollständige Verlustverrechnung mit Gewinnen nicht immer zulassen.
Was heißt vertikaler oder horizontaler Verlustausgleich ?
Wie kann man den Verlustvortrag eingliedern ?
Genaue Informationen: https://www.die-steuerberater.at/news-detail/verlustverwertung-im-steuerrecht