Beschluss zur Aktivpension

Ab 1. Jänner 2027 gibt es sie – für viele „endlich“ – die Aktivpension.

Was darf man darunter verstehen ?

Gilt sie tatsächlich für alle Pensionistinnen und Pensionisten oder erst ab dem Regelpensionsalter ?

Wie viel darf man dazuverdienen ?

Gibt es Ausnahmen für z.B. InvaliditätspensionistInnen

 

Diese Fragen und vieles mehr beantwortet ausführlich ein Beitrag des Sozialministeriums. Sie finden den Beitrag hier