Ab 1. Jänner 2027 gibt es sie – für viele „endlich“ – die Aktivpension.
Was darf man darunter verstehen ?
Gilt sie tatsächlich für alle Pensionistinnen und Pensionisten oder erst ab dem Regelpensionsalter ?
Wie viel darf man dazuverdienen ?
Gibt es Ausnahmen für z.B. InvaliditätspensionistInnen
Diese Fragen und vieles mehr beantwortet ausführlich ein Beitrag des Sozialministeriums. Sie finden den Beitrag hier