Übertragung von Firmenpensionen auf die Pensionskassen

Angestellte eines Unternehmens, die eine Firmenpension zugesagt erhalten haben, können die Übertragung in die Pensionskasse auslagern. Dies ergibt eine „Schönheitskorrektur“ in der Jahresbilanz des Unternehmens, da die Rückstellung für diese Firmenpensionen in der Bilanz nicht mehr gelistet wird.

Im Zuge des Betriebspensionengesetzes muss die 10 % Regelung (Ausgabe lfd. Pensionskassenbeiträge : Lohn-/Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten) nicht befolgt werden. Diese Möglichkeit wurde nun bis 31.12.2025 verlängert.

 

Was dabei zu beachten ist und welche Vorteile dadurch genau entstehen nachzulesen unter: https://www.huebner.at/uebertragung-von-direkten-leistungszusagen-auf-pensionskassen/