Steuererleichterungen für Opfer des vergangenen Hochwassers im September

Um den Unternehmern ein wenig unter die „Arme zu greifen“ und Hilfe zu stellen hat das BMF steuerliche Unterstützung zugesagt:

  • Dazu gehören unter anderem Fristverlängerungen bei Abgabenerklärungen sowie Stundungen und Ratenzahlungen bei anstehenden Zahlungen
  • Weiters gewährt das BMF Steuerfreiheit für Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und für freiwillige Spenden.
  • Ertragssteuerliche Begünstigungen sollte es bei Ersatzbeschaffungen geben
  • Absetzbarkeit für außergewöhnliche Belastungen und einiges mehr.

 

Detaillierte Informationen, wie Sie diese Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können erfahren Sie über das BMF:  https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/september/brunner-hochwasserhilfe.html