Um den Unternehmern ein wenig unter die „Arme zu greifen“ und Hilfe zu stellen hat das BMF steuerliche Unterstützung zugesagt:
- Dazu gehören unter anderem Fristverlängerungen bei Abgabenerklärungen sowie Stundungen und Ratenzahlungen bei anstehenden Zahlungen
- Weiters gewährt das BMF Steuerfreiheit für Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und für freiwillige Spenden.
- Ertragssteuerliche Begünstigungen sollte es bei Ersatzbeschaffungen geben
- Absetzbarkeit für außergewöhnliche Belastungen und einiges mehr.
Detaillierte Informationen, wie Sie diese Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können erfahren Sie über das BMF: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/september/brunner-hochwasserhilfe.html