Saftige Zinserhöhungen für Stundungen und Zahlungserleichterungen (ev. Beschwerde) beim Finanzamt

Seit 1. Juli 2024 sind die Zinsen von 5,88 auf 8,38 Prozent p.a. für Zahlungserleichterungen angestiegen. Dabei gilt dieser erhöhte Prozentsatz auch für bereits bewilligte Ansuchen um Zahlungsaufschub.

Abhängig sind die Stundungszinsen immer vom Basiszinssatz: ist dieser hoch, bleiben auch die Stundungszinsen hoch. 

 

Wer also eine Zahlungserleichterung beantragt bzw. gegen einen bestehenden Bescheid Beschwerde einreichen möchte sollte sich erst genau überlegen, welche günstigere Alternative zur Verfügung steht.

 

Daher alles zum Thema Zahlungserleichterung – Stundung und einer ev. Beschwerde gegen einen Bescheid des Finanzamtes finden Sie hier:

 

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/beschwerde-zahlungserleichterung-nachsicht.html#:~:text=Die%20Stundungszinsen%20liegen%204%2C5,5%2C88%20Prozent).