Bringen die Mitarbeiter besondere Leistungen, so konnte ein Unternehmen diese Arbeit bisher mittels der steuerfreien Mitarbeiterprämie honorieren. So auch wieder 2026, allerdings wurde diese Prämie mit Euro 500,- pro Mitarbeiter beschränkt (2024 waren dies Euro 3.000,- und 2025 noch Euro 1.000,-).
Um die Mitarbeiterprämie geltend zu machen bedarf es aber der Voraussetzung der sog. lohngestaltenden Vorschriften.
Genaue Details dazu liefert Ihnen die WKO https://www.wko.at/lohnverrechnung/mitarbeiterpraemie-2026