Neuerungen ag. Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BKKG)

Seit 1. Jänner 2026 sind hier einige Neuerungen in Bezug auf das Steuerrecht relevant geworden.

Das BKKG 2025 wurde dreiteilig verfasst: iBa Steuern, Sozialabgaben und Daten. Für uns relevant sind vor allem der 1. und 2. Teil Steuern und Sozialabgaben. Einige Beispiele dafür:

 

  • Barzahlungen von Abgaben an das Finanzamt wurden mit einer Höhe von Euro 10.000,- begrenzt und dient daher zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
  • sind künftig entrichtete Vorauszahlungen von USt  oder Abzugssteuern (LSt, DB …) von insolvenzrechtl. Anfechtungen ausgenommen 
  • Verschärfung der Auftraggeberhaftung bei Leiharbeitern 

 

Detailliert können Sie hier die gesamte Rechtsvorschrift im RIS nachlesen: https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/96/20251223?Abfrage=Gesamtabfrage

 

Nähere Informationen zum Teil Steuern am 11. März 2026 als Beitrag sowie Teil Sozialabgaben am 25. März, ebenfalls als Beitrag