Leerstandsabgabe für leerstehende Immobilien

Die Leerstandsabgabe sollte die Wohnungsnot auf dem Immobilienmarkt verringern und gilt bisher in vier Bundesländern: Tirol, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg. Eingehoben wird sie von der Gemeinde ag. des Melderegisters.

 

Einkommensteuertechnisch kann man sie als Werbungskosten ansetzen. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erklärt Ihnen Szabo & Partner: https://www.szabo.at/leerstandsabgabe/