Der Kostenersatz für das Aufladen von emmissionsfreien Autos (E-Autos) wurde vom Bundesministerium für Finanzen mit 32,806 Cent festgelegt.
Es gibt aber noch mehr Details über die Verrechnung von Aufladegebühren und ihre Absetzbarkeit.
Sehr übersichtlich zusammengefasst von Szabo und Partner