Jetzt bis 08. August für Kleinst- / Kleinunternehmen die Energiekostenpauschale 2 für 2023 beantragen!

Energiekostenpauschale 2 für das Jahr 2023 für Kleinst- und Kleinunternehmer

Die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 von Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2023: € 10.000,00 – € 400.000,00) beträgt als Pauschalförderung zwischen € 167,50 und € 2.685,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale 2 sind im Zeitraum 20. Juni 2024 bis 8. August 2024 bis 12:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.

 

Die Richtlinie, alle Voraussetzungen sowie detaillierten und aktuellen Infos (FAQ) zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf´https://www.energiekostenpauschale.at/