Einwegpfand ab 2025: wie wirkt sich das umsatzsteuerlich aus

Nun kommt es, das Einwegpfand. Ab dem 1. Jänner wird auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 – 0,3 l das Pfand in Höhe von 25 Cent  von den Verkaufsunternehmen erhoben. Im Gegensatz zum Mehrwegpfand ist dieses Pfand ein sogenannter Durchlaufposten.

 

Detaillierte Informationen für Unternehmer und Endverbraucher finden Sie hier:  https://www.oesterreich.gv.at/themen/umwelt_und_klima/klima_und_umweltschutz/einwegpfandsystem.html