eine weitere Geldeinnahme des Staates: der Umwidmungszuschlag bei Grundstücksumwidmung

Ab Juli 2025 wird bei Umwidmung eines Grundstückes der sog. Umwidmungszuschlag errechnet und künftig zum steuerpflichtigen Gewinn zugerechnet.

 

Sehr detailliert beschrieben hat dies die Steuerberatung Szabo & Partner auf ihrer Homepage: https://www.szabo.at/der-neue-umwidmungszuschlag-was-grundstueckseigentuemer-wissen-muessen/