05Aufgrund der vielen Wahlen im Jahr 2024 und des Mangels an Wahlbeisitzern möchten wir das Thema der Steuerlichkeit von Entschädigungen für Wahlbeisitzer aufnehmen.
Die Entschädigungen für Personen, die einen Wahltag oder die Tage danach in einer örtlichen Wahlbehörde verbringen sind nach den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen steuerfrei. Zu beachten sind aber die Höchstbeiträge:
- 0533 Euro für bis zu 3 Stunden
- 66 Euro für bis zu 6 Stunden
- 100 Euro für mehr als 6 Stunden
- 60 Euro für die Briefwahl-Auswertung von mehr als 2 Stunden
Darüber hinausgehende Beträge sind allerdings steuerpflichtig. Nachzulesen: https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/471/P20/NOR40250820