Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ab 01.01.2025 rückwirkend

Die Zuverdienstgrenze bezüglich KInderbetreuungsgeld ab 01.01.2025 rückwirkend valorisiert.

Im Grunde wäre es einfach: man darf einkommensabhängig bis zu Euro 8.600,- (vorher 8.100,-) Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen.

Doch ist es wirklich so einfach ? Nein, leider nicht. 

 

Wie komplex dieses System berechnet wird erklärt umfangreich und genau die Arbeiterkammer. Werfen Sie einen Blick darauf und machen Sie sich schlau: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html