Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages bis zu € 600,00

Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind steuerlich absetzbar. Die Grundlage für die Ermittlung des Kirchenbeitrages sind 1,1 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Die jährlichen Höchstbeiträge sind

  • für 2023 – € 400,00
  • für 2024 – € 600,00 erhöht.
  • dazu kommt der sog. „allgemeine Absetzbetrag“ von € 59,00. 

 

Genauer nachzulesen über die Seite des Bundesministerium für Finanzen: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2023/dezember/erh%C3%B6hte-absetzbarkeit-kirchenbeitr%C3%A4ge.html