Einmeldung Registrierkassen – Jahresbeleg 2024

Seit Einführung der Registrierkassen besteht die Verpflichtung, den letzten Kassenbeleg im vergangenen Jahr mittels QR-Code dem Finanzamt einzumelden. Wie alle buchhalterischen Belege muss auch dieser für sieben Jahre aufbewahrt werden. Meldefrist 15.02. des Folgejahres, also für 2024 ist dies der 15.02.2025.

 

Detaillierte Informationen rund um die Registrierkasse finden Sie hier:

https://finanzonline.bmf.gv.at/eLearning/BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf