Änderung beim Überstundenfreibetrag 2026

Die begünstigte Besteuerung von Überstundenzuschlägen wurde mit 1.1.2026 wieder in den ursprünglichen gesetzlichen Rahmen versetzt. 

Die Freibetragshöhe wurde allerdings neu formuliert: für die ersten 15 Überstunden (bisher waren es 18 Stunden) sind die Zuschläge nun bis zu einem Betrag von Euro 170,- (anstatt wie bisher Euro 200,-) pro Monat steuerfrei.

 

Lesen Sie die genauen Details: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0028