Bestimmte Ausgaben, die bereits vor Unternehmensgründung anfallen können unter bestimmten Voraussetzungen als Aufwand abgesetzt werden.
Die WKO hat dazu folgende Fragen detailliert beantwortet (Verlinkung jeweils in der Themensaufzählung im Text):
- Ab wann ist man für das Finanzamt unternehmerisch tätig?
- Auch Umschulungsmaßnahmen auf den Unternehmerberuf sind steuerlich abzugsfähig
- Liebhabereivermutung zu beachten
- Vorsteuerabzug besteht auch in der Vorgründungsphase
Eine Übersicht zu all diesen Fragen finden Sie auf der homepage der WKO: https://www.wko.at/steuern/aufwendungen-vor-unternehmensgruendung