Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie: was auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommt

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt die EU einen wichtigen Schritt für mehr Lohngerechtigkeit und die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Österreich bis 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Da sich die Sozialpartner bis dato allerdings auf keinen Gesetzesentwurf einigen konnten, ist Österreich hier säumig. Die Richtline sieht nachfolgende Kernpunkte vor: 

  • Bewerbungsprozess und Stellenanzeigen
  • Auskunftsrechte für Beschäftigte
  • Objektive Entgeltkriterien
  • Berichtspflichten

 

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