Die Regelung über Essensgutscheine selbst bleibt unverändert, ABER seit dem 1.1.2026 muss allerdings der Wert der zur Verfügung gestellten Gutscheine je Mitarbeiter auf dem Lohnkonto aufgeführt werden. Diese Auflistung muss nun am Jahresende im Rahmen des Jahreslohnzettels („L16“) an die Finanz übermittelt werden.
Verwendet Ihr Betrieb einen externen Dienstleister wie z.B. Sodexo-Pluxee, Edenred o.a., der die Abwicklung der Essensgutscheine für Sie übernimmt, besteht bei den meisten die Möglichkeit einen Export in Form einer Payroll zu erstellen.
Welche Informationen aus der Payroll künftig an die Finanz gesendet werden muss steht noch nicht endgültig fest, da der Gesetzgeber derzeit an diesem Thema grundlegende Änderungen vornimmt.
Detaillierte Informationen finden Sie über die WKO: https://www.wko.at/lohnverrechnung/freie-oder-verbilligte-mahlzeiten