Hitzeschutzverordnung 2026

Seit 1.1.2026 ist die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten. Hintergrund dazu sind die durch die Klimaerwärmung auftretenden heißen Tage und der Schutz der arbeitenden Bevölkerung.

 

Worum geht es ? 

Die heißen Tage (oft schon im Frühjahr) stellen eine Gesundheitsgefährdung für die arbeitende Bevölkerung durch Hitze und UV-Strahlung dar. 

Die Verordnung gilt daher für alle Arbeiten, wo Beschäftigte im Freien tätig sind und Hitze oder natürlicher UV-Strahlung besonders ausgesetzt sind. Dies gilt beispielsweise für das Bau- und Baunebengewerbe (z. B. Straßenbau, Dachdeckerei), die Landwirtschaft und den Garten-/Landschaftsbau, die Forstwirtschaft, die Abfallwirtschaft, Zustell- und Lieferdienste sowie für Festival-Betreiber. Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria der Stufe 2 (> 30 Grad Celsius) müssen Arbeitgeber nachfolgende verbindliche Schutzmaßnahmen umsetzen und einen Hitzeschutzplan erstellen.

 

Eine ausführliche und detaillierte Information erhalten Sie durch die Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/arbeitnehmerschutz/hitzeschutzverordnung