Änderungen 2026 für Registrierkassenbetreiber

Der Nationalrat hat am 10.12.2025 im Zuge des Abänderungsantrages zum AbgabenänderungsG 2025 einige Vereinfachungen zum Betrieb der Registrierkassen beschlossen. Die Änderungen treten zum Teil mit 1. Jänner, spätestens mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Dazu gehören:

 

  • Erhöhung der Umsatzgrenze (betrifft Umstäze im Freien, Haus-zu-Haus, öffentl. Plätze, Almhütten, Buschenschanken und Kantinen gemeinnütziger Vereine)
  • Klarstellung zur elektronischen und digitalen Belegerteilung (z.B. Belegerteilung per Email, Auslesung per App)
  • Papierbeleg bleibt erhalten
  • Einführung der Beleglotterie, um die Registrierkassen transparenter und effizienter zu gestalten.

 

Eine gute, verständliche und übersichtliche Erläuterung zum „Registrierkassen-Paket“ finden Sie über die WKO: https://www.wko.at/ktn/handel/registrierkassen-paket-wurde-umgesetzt