Zuverdienstgrenze 2025 Ferial-/Nebenjob von Studenten

Kinder dürfen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr pro Jahr € 17.212,00 (Wert für 2025) verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren. Ausschlaggebende Grenze: Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Jahresdurchrechnung.

 

Alle, die Betragsgrenze übersteigende Familienbeihilfen müssen zurückgezahlt werden (siehe Link AK unteres Drittel im Beitrag).

 

Genaue, tiefergehende Informationen zum Thema Familienbeihilfe finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/studierende/Familienbeihilfe_fuer_Studierende.html