Vollzeitbeschäftigung und geringfügige Nebentätigkeit – was ändert sich ab 01.01.2026

Ab 1. Jänner 2026 entfallen für einige vollversicherte Beschäftige mit einer nebenbei ausgeführten geringfügigen Tätigkeit die Arbeitslostenbeiträge. Aber Achtung: dies trifft nicht zu bei mehrfach geringfügig Beschäftigten !

 

Lesen Sie näheres dazu über das Wirtschaftskammerportal: https://www.wko.at/ktn/handel/versicherungsagenten/gesetzliche-aenderungen-im-arbeits-und-sozialrecht