VIDA – die digitale Umsatzsteuer nach europäischen Mehrwertsteuervorschriften

Auch dieses Thema wurde nun in Bezug auf die EU bearbeitet. Dazu gelten u.a. folgende Neuerung ab 01.07.2028:

  • Plattformen für Kurzzeitvermietungen (bis 30 Tage) werden fiktive Steuerpflichtige (möglich: Abführung der USt)
  • One-Stop-Shop in mehreren EU-Staaten tätig: nur noch eine Meldung für MWSt-Zwecke innerhalb der EU notwendig (vorher in jedem gemeldeten Mitgliedsstaat verpflichtend)

 

und ab 01.07.2030:

  • keine ZM mehr, sondern Einmeldung der grenzüberschreitenden Umsätze auf Umsatzbasis
  • Ausstellung elektronischer Rechnungen (in Deutschland seit dem 01.01.2025 sind digital ausgestellte Rechnungen verpflichtend)

 

Detailliert nachzulesen hier https://www.wko.at/steuern/vida-package und https://www.szabo.at/die-digitale-zukunft-der-umsatzsteuer-vida/