Jeder, der seinen Hauptwohnsitz in Österreich seit mehr als 6 Monaten hat, hat Anspruch auf den Klimabonuns 2024, doch nicht jeder darf ihn auch zu 100 % behalten…
Wer ein Jahreseinkommen von über Euro 66.612 ( bzw. Monatsbruttogehalt von € 6.600,00) bezieht, muss den Klimabonus im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung versteuern.
Alle Informationen rund um den Klimabonus lesen Sie hier https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/Klimabonus-2024.html