Wenn ein Unternehmen eine Sachspende gibt, so wird diese nach dem UStG wie eine steuerpflichtige Entnahme behandelt.
Allerdings sind seit 1. Aug. 2024 einige Spenden von der USt befreit (AbgÄG 2024). Nämlich:
- z. B. Obst und Gemüse, Milcherzeugnisse, Fleisch und Fisch
- sowie von nichtalkoholischen Getränken
- wenn die Spenden an begünstige Einrichtungen für mildtätige Zwecke geht (siehe §4a EStG)
Nähe Infos finden Sie dazu auf der Homepage des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/steuerliche-behandlung-von-lebensmittelspenden.html