Anfang März 2023 wurde nunmehr auch mit Slowakei als drittem Staat (neben Deutschland und der Tschechischen Republik) eine Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung entspricht in ihren Eckpunkten den bereits geschlossenen Vereinbarungen mit Deutschland und Der Slowakei.
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