Die Unterstützung bei der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Benefit im Kampf um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese wurde nun steuerlich noch attraktiver.
Voraussetzung für die Abgabenfreiheit ist, dass die Unterstützungen allen oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern (z.B. alle alleinerziehenden Personen) angeboten werden. Dabei kommen zwei Modelle in Betracht: Finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Kinderbetreuung und die kostenlose oder vergünstigte Bereitstellung einer arbeitgebereigenen Einrichtung (z.B. Betriebskindergarten).
Nähere Infos Transparenzportal – Förderungen zum Thema Kinderbetreuung