Mit der dritten Stufe der Steuerreform tut sich wieder einiges bei den Schwellenwerten der Steuergrenzen. Generell werden diese um 4 % angehoben. Nur der Schwellenwert der Spitzenverdiener (Jahreseinkommen von über 1 Mio) bleibt mit 55 % Besteuerung gleich.
Nach langem Ringen werden nun auch das Kilometergeld, Tages- und Nachtgelder sowie Kindergelder angepasst.
Zusätzlich wird es keinen Unterschied mehr zwischen den einzelnen Fahrzeugen beim Kilometergeld geben, also egal ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad gefahren wird.
Und noch eine interessante Neuigkeit: die Grenze der Kleinunternehmer wird auf Euro 55.000 angehoben (derzeit Euro 35.000).
Sehr gute Übersichten mit detaillierten Angaben liefert und neben dem BMF auch Trend https://www.trend.at/steuer/steuerstufen-anpassung-2025