Steuerfreie Mitarbeiterrabatte gelten auch für ehemalige, pensionierte Angestellte

Im Einkommensteuergesetz findet sich eine Befreiung, wonach die verbilligte oder kostenlose Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen an seine Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil auslöst. Dies gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer, die bereits in Pension sind.

 

Welche Voraussetzungen die Steuerfreiheit auslösen lesen Sie über die Wirtschaftskammer Österreichs: https://www.wko.at/lohnverrechnung/mitarbeiterrabatte