Wer als Verein auf die Spendenliste ab Jahresbeginn und damit die Möglichkeit erhält, dem Spender die Absetzbarkeit zu gewähren, muss bis spätestens 30.06.2024 seinen Antrag auf Aufnahme stellen.
Voraussetzung dafür ist eine Steuernummer und die Statuten in einem OCR-lesbaren pdf.Format.
Einen detaillierten, übersichtlichen genauen Ablauf zur Antragstellung finden Sie: https://www.szabo.at/spendenabsetzbarkeit-neu-jetzt-antrag-stellen/