Im Moment in aller Munde: die Europameisterschaft im Fussball.
Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen an Sportlerinnen/Sportler, Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen/Sportbetreuer ausbezahlen.
Nähere Informationen und was genau mittels Formular L 19 (über ELDA, NICHT ÜBER FINANZONLINE !) zu berücksichtigen ist lesen Sie unter: