Nachhaltigkeit nur für große Kapitalgesellschaften – was heißt das ?

Große Kapitalgesellschaften sind verpflichtet eine Berichtserstattung zu ihrer Nachhaltigkeit zu erstellen. Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) regelt, welche Unternehmen ab wann und in welcher Form ihr Jahresabschluss um den sog. Nachhaltigkeitbericht erweitert werden muss.

 

In Kürze werden auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die gleiche Verantwortung genommen. 

Wie dazu der Stufenplan aussieht hat Szabo & Partner sehr übersichtlich dargestellt:

 

https://www.szabo.at/ueber-nachhaltigkeit-berichten/