Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.
Lesen Sie nach im Beitrag der Arbeiterkammer https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/wohnen/miete/Mietpreisbremse-2025.html