Nun wurde auch für die Kleinunternehmer eine Neuregelung bei der Umsatzsteuer getätigt. Diese gilt ab 01.01.2025:
- die Umsatzgrenze wurde von brutto Euro 42.000,– auf brutto Euro 55.000,– angehoben
- bei Überschreiten der Grenze, gilt die Steuerbefreiung nicht mehr (bis 31.12.2025 einmal in 5 Jahren 15 % Überschreitung möglich)
- daraus resultierend gibt es keine rückwirkende Steuerpflicht mehr
- nun ist auch eine EU-unionsweite Kleinunternehmerbefreiung möglich
Sehr genau und verständlich beschrieben:https://www.szabo.at/kleinunternehmerregelung-aenderungen-ab-2025/