Im Rahmen des Budgetsanierungsgesetzes verzichtet die Regierung auf die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze. Somit bleibt damit der monatliche Betrag von Euro 551,10 bestehen.
Zu beachten bleibt aber dass kollektivvertragliche Lohnerhöhungen auch für geringfügig Beschäftigte gelten. Dabei kann es passieren, dass man durch Gehaltserhöhungen über die Geringsfügigkeitsgrenze rutscht und damit vollversicherungspflichtig wird.
Nähere Informationen finden Sie auf der homepage der Gesundheitskasse: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.904882