E-Bike Leasing … der Frühling kommt in großen Schritten

Für Arbeitgeber im Leasing für seine Mitarbeiter ein sehr interessantes Thema, da daraus einige steuerliche Vorteile resultieren.

Gleich nach Genehmigung kann der Mitarbeiter „sein“ ausgesuchtes Fahrrad ag. Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber sowohl dienstlich als auch privat nutzen. 

Zahlt der Arbeitgeber die Leasingraten, so ist dies für den Dienstnehmer ein weiterer gehaltlicher Vorteil.

 

Szabo und Partner hat dies klar beschrieben und beispielhaft dargestellt: https://www.szabo.at/umweltfreundlich-und-steuerlich-attraktiv-e-bikes-als-dienstfahrrad/