Um kriminelle Machenschaften einzuschränken hat die EU mit Oktober 2025 ein Ampelsystem für Überweisungen eingeführt. Aber: ganz so einfach hat sich dieses System noch nicht gestaltet, da viele Firmen und auch Behörden den genauen Firmenwortlaut zugehörig zum IBAN noch nicht angepasst haben: der Handelsname ist oftmals anderslautend als der offizielle Firmenname. Daher scheint bei Überweisungen oftmals rot anstatt grün auf. Dies auch oft bei QR-Code auf dem Überweisungsschein.
Generell gilt daher: sobald rot aufscheint sollten der Empfängername und der IBAN vor Überweisungsfreigabe nochmals überprüft werden.
Alle Neuerungen und Tipps zum Überweisungs-Ampelsystem und Echtzeitüberweisungen finden Sie hier:
https://www.wko.at/oe/bank-versicherung/eu-instant-payment-verordnung