Die ePrämie basiert auf dem Konzept der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), welche das Ziel verfolgt, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Das heißt: Halter eines Elektroautos können den für ihr Fahrzeug an nicht öffentlichen Ladestationen (z. B. Privatgarage oder Firmenladestation) bezogenen Strom einmal pro Jahr an einen THG-Quotenhändler übertragen und erhalten dafür eine Prämie für nicht genutztes CO2. Private Halter erhalten diese Prämie steuerfrei, Unternehmen verbuchen sie als Betriebseinnahme.
Welche Vorteile sich für den Unternehmer ergeben lesen Sie in dem Beitrag des Umweltbundesamtes:
E-Fahrzeug Besitzer:in (umweltbundesamt.at)