Der Verein als Unternehmer – oder doch nicht ?

Immer wieder tauchen Fragen auf, wann ein Verein als Unternehmer nach dem UGB gilt und wann nicht.

Grundsätzlich gilt: ein Verein ohne Außentätigkeit, der seine Ausgaben nur über seine Mitgliedsbeiträge finanziert, ist kein Unternehmen. Dies gilt aber auch für außenorientierte Vereine, die karitative Leistungen erbringen. Sie geben zwar werthafte Leistungen ab, jedoch besteht kein Austauschverhältnis mit dem Leistungsempfänger, weil dieser ein angemessenes Entgelt gar nicht aufbringen könnte.

 

Wie der Verein explizit zu betrachten ist und ob bzw. welche Steuern  relevant sind informiert die WKO:

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/der-verein-als-unternehmer