„Wer faktisch die Leitung eines Unternehmens übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder unterlässt, ist als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren.“ So wird dies im Gesetz beschrieben.
Doch was heißt nun „faktischer Geschäftsführer“ ?
Welche Rechte und Pflichten besitzt er ?
Wie sehen die Haftungen in dieser Position aus ?
Wie hat das BFG in einem konkreten Fall entschieden und welche Schlüsse sind daraus zu ziehen ?
Alle Informationen finden Sie frei zugänglichen Beitrag von lexisnexis mit Verlinkungen zur Rechtssprechung des BFG