Seit dem RÄG 2014 erfolgt in Österreich erstmalig eine Anpassung der Schwellenwerte für die Kategorisierung der Wirtschaftseinheiten nach Größenklassen. Im Zuge eines delegierten Rechtsaktes der EU-Kommission werden mit 1. Jänner 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um 25% angehoben. Diese Änderung soll zu einer Erleichterung bei den Prüfungs- und Berichtspflichten führen.
Hier die Veröffentlichung des Schreibens an die Obersten Landesfinanzbehörden durch BMF https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/2022-12-15-einordnung-in-groessenklassen-gem-paragraf-3-BpO-2000-Festlegung-Abgrenzungsmerkmale-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2