Ausländerbeschäftigungsgesetz – Neuerungen für Ukraine-Vertriebene ab 1. Juli und 1. Oktober 2024

In diesem Bereich wurden mit Beschluss des Nationalrates am 13.06.2024 einige Änderungen für Ukraine-Vertriebene vorgenommen. Die Ziele sind:

  • allem voran der dauerhaft unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt sowie
  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrecht

 

Die genauen Informationen erhalten Sie:

https://www.oesterreich.gv.at/Gesetzliche-Neuerungen/Beschluss-des-Nationalrates/auslaendergbeschaeftigungsgesetz-ua.html