In diesem Bereich wurden mit Beschluss des Nationalrates am 13.06.2024 einige Änderungen für Ukraine-Vertriebene vorgenommen. Die Ziele sind:
- allem voran der dauerhaft unbeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt sowie
- Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrecht
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