arbeitsrechtliche und unfallsversicherungstechnische Aspekte bei Telearbeit vormals Homeoffice

Seit 1.1.2025 ist das neue Telearbeitsgesetz zur Anwendung. Damit werden Arbeiten für das Unternehmen, die nicht mehr nur von zu Hause aus geführt werden (wie z.B. im Kaffeehaus, Restaurant, Team-Räume usw) als ortsgebunden bezeichnet. Damit musste aber auch die Unfallversicherung ortstechnisch angepasst werden und auch arbeitsrechtlich mussten Änderungen vorgenommen werden.

 

Was bedeutet dies im Detail. Die Arbeiterkammer Österreich hat sich dieses Thema angenommen und übersichtlich, verständlich erklärt:

https://www.arbeiterkammer.at/telearbeit