Voraussetzungen für die vertretene Person
- Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
- Ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Lohn, Gehalt, Pension)
Voraussetzungen für die Vertrauensperson
- Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
- Eigener FinanzOnline‑Zugang (mit ID Austria oder EU‑eID)
- Insgesamt maximal fünf Vertretungen
Befugnisse der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson kann grundsätzlich alle Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen, insbesondere:
- Arbeitnehmerveranlagungen erstellen und übermitteln
- Rückzahlungsanträge stellen und Kontodaten ändern
- Ratenzahlungen oder Zahlungserleichterungen beantragen
- elektronische Erledigungen des Finanzamts in FinanzOnline einsehen
- Abgabenkonto und sonstige Daten abrufen
Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie vom BMF: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html