Seit 1.1.2026: unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline

Voraussetzungen für die vertretene Person

  • Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
  • Ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Lohn, Gehalt, Pension)

Voraussetzungen für die Vertrauensperson

  • Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
  • Eigener FinanzOnline‑Zugang (mit ID Austria oder EU‑eID)
  • Insgesamt maximal fünf Vertretungen

Befugnisse der Vertrauensperson

Die Vertrauensperson kann grundsätzlich alle Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person offenstehen, insbesondere:

  • Arbeitnehmerveranlagungen erstellen und übermitteln
  • Rückzahlungsanträge stellen und Kontodaten ändern
  • Ratenzahlungen oder Zahlungserleichterungen beantragen
  • elektronische Erledigungen des Finanzamts in FinanzOnline einsehen
  • Abgabenkonto und sonstige Daten abrufen

 

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie vom BMF: https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html