Ab 1. Juli 2026 werden Euro 3,00 Zollgebühren für Pakete mit einem Warenwert von unter Euro 150 eingehoben. Es handelt sich allerdings vorerst nur um eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Rechtsform, da sehr viele Warenbestellungen über den elektronischen Handel – vor allem aus dem asiatischen Raum – in die EU gelangen.
Hintergrund dieser befristeten Maßnahme ist die Reaktion darauf, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU gelangen, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltproblemen führt.
Um diesem nun entgegenzutreten wurde vorerst eine Übergangsregelung getroffen bis die im November 2025 getroffene Endregelung in Kraft tritt.
Eingehende Informationen zu diesem Thema bietet die WKO https://www.wko.at/noe/transport-verkehr/spedition-logistik/befristeter-zollsatz