Durch das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) gelten seit 01.01.2026 neue Regelungen für Mietverträge. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zu den Themen:
- Wertsicherung bzw. Beschränkung von Mietanpassungen
- Deckelung
- Genossenschaftswohnungen
- vereinfachte Wertsicherungsvereinbarungen
- Berechnungsklauseln
- Änderungen zu befristeten Mietverträgen bei Vermietung durch Unternehmen (Verlängerte Mindestbefristung)
Sehr detailliert erklärt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Bauen__Wohnen_und_Versorgungsleistungen/Wohnen/Rund_um_die_Miete/Neuerungen-im-Mietrecht-ab-1.1.2026.html#